Seit Ende Januar gilt das neue Straßenverkehrsrecht
Der spanische Delegierten-Kongress hat nach achtmonatiger Anlaufphase ein neues Verkehrsrecht verabschiedet, welches am 21. Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist.
Nachstehend die wichtigsten Änderungen, bzw. Neuheiten dieses Gesetzes, welches für etwa 22 Millionen Autofahrer in Spanien gültig ist. Die Änderung des Verkehrsrechts trat nach der Ende des Vorjahres abgehaltenen Lesung im Abgeordnetenhaus und der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado - BOE) am 21. Januar diesen Jahres in Kraft. Das neue Gesetz sieht als spektakulärste Neuerung vor, dass dem Fahrer bei drei schwerwiegenden Verstößen der Führerschein entzogen wird. Die Möglichkeiten für den Führerscheininhaber, bei Nachschulungen zu assistieren (ähnlich wie in Deutschland, um sein Punktekonto abzubauen) müssen erst noch geregelt werden. Das Mobiltelefon am Steuer - in der Hand - ist strikt verboten; die Radfahrer sind besser geschützt und, unter anderem, können Autos, die beispielsweise zu laut sind oder zu viel Abgase ausscheiden, stillgelegt werden.
Mehr als acht Monate hat das neue Verkehrsrecht gebraucht um endlich in Kraft zu treten. Während dieser Dauer hat die Regierung, vertreten durch das Verkehrs-Ministerium, zahlreiche Versammlungen und
Lesungen mit den verschieden Parteien und betroffenen Institutionen, wie Länder- und Kreistagen, abgehalten.

Oberstes Ziel des neuen Verkehrsrechts: Die Unfallstatistiken sollen gesenkt werden!
Der endgültige Gesetzestext spezifiziert unter anderem auch, dass der Fahrer während des ‘Haltens’ (unter 2 Minuten) für keinen Moment sein Fahrzeug, auch nicht zum Be- oder
Entladen und Ein- oder Aussteigen lassen von Personen, verlassen darf.
 Während des “Haltens” darf das Fahrzeug nicht mehr verlassen werden!
Der Artikel 11.4, einer der meist diskutierten auf seinem Weg zur endgültigen Textfassung, verbietet unter
bestimmten Voraussetzungen die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren. Dies gilt sowohl für Motorräder als auch für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas), sollten die Kinder nicht einen ihrem Alter entsprechenden und zugelassenen Schutzhelm
benutzen. Die Mitnahme ist auch verboten, wenn es dem Kind auf Grund seiner geringen Körpergröße nicht möglich ist, die seitlichen Fußstützen zu erreichen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für Kinder vor, die älter als sieben Jahre sind und der Fahrer ein Elternteil oder eine von den Eltern ausdrücklich autorisierte Person ist. Eine weitere Gesetzesneuerung, der allerdings noch eine genauere Erläuterung fehlt, ist der obligatorische Gebrauch einer reflektierenden Weste seitens des Fahrers, sollte das Fahrzeug auf einer öffentlichen Strasse
liegen bleiben - eine Sicherheitsvorschrift, die zusätzlich zu den schon vom Gesetz geforderten Warndreiecken durchaus sinnvoll erscheint.
Fahrradfahrer, deren Räder nicht mit “reflektierenden Elementen” und vorgeschriebener Beleuchtung aus-gestattet sind, können mit einem Bußgeld der Kategorie “leichte Verstöße” (faltas leves) sanktioniert werden, welches eine Höhe von 91 € hat.
Eine der wichtigsten Neuheiten in diesem Gesetz ist die Neueinteilung und verschärfte Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Als “sehr schwerer Verstoß” (falta muy grave) wird demnach die Überschreitung von mehr als 50% der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit geahndet. Ebenfalls in diese Kategorie fallen das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, eine “gefährliche Fahrweise”, das Fahren in entgegengesetzter
Fahrtrichtung und auch die “privaten (nicht erlaubten) Autorennen”, die besonders häufig von jugendlichen Autofahrern auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden. In diesen Fällen können Bußgelder in Höhe von 301 € bis 602 € sowie Führerscheinentzug von einem Tag bis hin zu drei Monaten verhängt werden. Bei wiederholtem Verstoß in dieser Kategorie kann dem Führerscheininhaber dieser endgültig aberkannt werden, sollte sich der Rückfall innerhalb von zwei Jahren ereignet haben.
Eine weitere wichtige Neuheit ist die Möglichkeit für Polizeibeamte, ein Fahrzeug vorübergehend stillzulegen, sollten Fahrer oder Sozius eines Motorrades oder Mofas ohne den obligatorischen Schutzhelm angetroffen werden. Sollte ein Fahrzeug nicht die vorgeschriebene Mindestversicherung aufweisen können, oder werden die erlaubten Höchstwerte für Lärm und Abgase überschritten, droht ebenfalls die Stilllegung. Des weiteren werden alle Fahrer und Halter eines Fahrzeugs verpflichtet, bei der Entdeckung (und Beseitigung) verkehrstechnischer Mängel am Fahrzeug mitzuwirken. In diesem Gesetzesabschnitt spricht der Gesetzgeber lediglich von “vorübergehender Stilllegung” des betroffenen Fahrzeugs, nicht vom endgültigen Widerruf der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr, was heißt, bei “Beseitigung des zur Stillegung geführten Defekts wird die vorgenommene Sanktion mit sofortiger Wirkung aufgehoben”.
Bei der Neuregelung des Preisnachlasses bei sofortiger Begleichung eines Bußgeldes erhöht sich der Nachlass von 20% auf 30%, allerdings erhöht sich auch die Verfallsfrist der Sanktion von einem halben auf ein Jahr. Die im Jahre 1990 festgesetzten Bußgeldsätze bleiben weiterhin gültig, es wird lediglich auf volle €-Beträge gerundet, was sich dann so darstellt: Für die drei Kategorien “leichte Verstöße” (faltas leves), “grobe Verstöße” (faltas graves) und “sehr schwere Verstöße” (faltas muy graves) ergeben sich Bußgeldhöhen von 91 € in der ersten Sparte, 92 bis 301 € in der folgenden und Bußgelder in Höhe von 302 bis 602 € bei sehr groben Verstößen gegen
geltendes Verkehrsrecht. In der zweiten und dritten Kategorie zieht die (finanzielle) Sanktion in jedem Fall auch einen Führerscheinentzug mit sich, der die Dauer von mindestens einem Tag bis hin zu drei Monaten betragen kann, stets geltend für ein einmaliges Vergehen in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der endgültige Entzug des Führerscheins erfolgt bei drei “sehr gravierenden” (Verkehrs-) Verstößen.
Und was sind “sehr gravierende” Verstöße? Hier einige Beispiele der neuen Kategorien: • das Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% • das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen • Verweigerung der Blutentnahme zur Blutalkoholkontrolle • gefährliche Fahrweise • das Provozieren oder die Teilnahme an nicht autorisierten Wettfahrten
Der Gebrauch von Handys während des Fahrens ist verboten. Das Gesetz sieht auch das Verbot für die Benutzung von Funkgeräten vor. Lediglich der Gebrauch mittels einer Freisprechanlage ist gestattet, allerdings nicht mit Ohrstöpseln oder Kopfhörern!
 Handybenutzung nur noch bei geparktem Fahrzeug!
Die Polizei kann ein Fahrzeug bei Benutzung auf öffentlichen Straßen einstweilen stilllegen, sollte der Fahrer nicht im Besitz der obligatorischen
Kraftfahrzeugversicherung sein, das Gleiche gilt für Fahrzeuge, welche die Höchstgrenzen für Lärm- oder Abgaswerte überschreiten. Auch Motorräder und Mofas können stillgelegt werden, falls der Fahrer nicht den vorgeschriebenen Schutzhelm trägt. Radfahrer müssen, wenn es die äußeren Umstände erfordern, mit reflektierenden Elementen und das Fahrrad mit der korrekten Beleuchtung ausgestattet sein, vor allem sollten sie über Landstrassen (vías interurbanas) fahren. Jugendliche unter 12 Jahren dürfen grundsätzlich nicht auf motorisierten Zweirädern mit-genommen werden; das Gesetz lässt allerdings die Möglichkeit der Mitnahme von Kindern ab 7 Jahren auf dem Soziussitz zu, allerdings nur mit entsprechendem Schutzhelm und wenn der Fahrer ein Elternteil oder ein durch jene autorisierte, volljährige Person ist. Der Gesetzestext enthält - für eine noch anstehende Definition - den obligatorischen Gebrauch von reflektierenden Westen bei auf Straßen liegengebliebenen Fahrzeugen. Eine Norm, die, je nach dem, noch dieses Jahr in Kraft treten könnte.
Die “Asociación Unificada de Guardias Civiles” (die Vereinigung der Guardia Civiles) kritisierte einen Tag nach Inkrafttreten des neuen Straßenverkehrsrechts die unerklärliche Situation, dass die Beamten der
Verkehrspatrouillen bislang noch keine Schulungen durch geeignete Fachkräfte erhalten haben. Aus diesen Kreisen war zu hören, die einzige Information die man erhalten habe, sei die Vorlesung der Gesetzestexte in Gruppen, zu der sich einige Beamte zusammengefunden hatten. Der größte Teil der Beamten habe sich in
Bibliotheken begeben müssen, um sich in der dort vorhandenen Lektüre über den Inhalt der Änderungen dieses Gesetzes zu informieren.
Die wichtigsten Neuerungen und Bußgelder im Überblick
Anmerkung der Redaktion:
Die hier aufgeführten Texte sind lediglich Auszüge aus dem neu geltenden, spanischen Straßenverkehrsgesetz und entsprechenden Bußgeldkatalog und beziehen sich auch nur auf einige interessante
Neuregelungen, bzw. Änderungen. In keinem Fall dient dieser Text als Referenz bei der Klärung von Gesetzesverstößen, schon aus dem Grund, da er hier nicht erschöpfend aufgeführt werden konnte. Der Originalgesetzestext wurde im Dezember des Vorjahres im “Boletín Oficial del Estado”, dem offiziellen spanischen Staatsanzeiger, veröffentlicht. In Zweifelsfällen oder bei anhängenden Verfahren nehmen Sie sich den Originaltext des BOE zur Hand oder wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Umgehungsstraße zum Schutz der Dünen
Nach der damaligen offiziellen Ernennung zum Naturschutzgebiet feiert der Naturschutzpark Corralejo im kommenden Oktober sein 10-jähriges Jubiläum.
Durch das “Königliche Dekret” (Real Decreto) 3058/1982 vom 15 Oktober, mit dem die Dünen von Corralejo und die Insel Lobos zum Naturpark erklärt wurden, und die Reklassifizierung durch das Gesetz 12/1994 vom 19. Dezember (Eingliederung in die Liste der Naturschutzgebiete der Kanarischen Inseln) wurde eben diesem Dünengebiet aufgrund seiner landschaftlichen und geologischen Besonderheiten sowie der dort vorkommenden Flora und Fauna mit einer spektakulären
Anzahl von gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten der besonderen Schutz zum Erhalt der Natur zuerkannt.
Gleichzeitig und zusammen mit der vorgelagerten Insel Lobos wurde es ebenfalls zum Vogelschutzgebiet und sensiblen biologischen Reservat deklariert.
Ohne Zweifel ist der jährlich zunehmende Autoverkehr eine ernstzunehmende Bedrohung der Naturlandschaft, sowie eine künstliche Barriere für die sich ständig in Bewegung befindlichen Sanddünen. Die Schließung der Durchfahrt für den Verkehr, um das dort - noch - vorzufindende Ökosystem beschützten und wieder stabilisieren zu können, wurde
deswegen schon lange gefordert.
Daher plant der Bauträger der Öffentlichen Hand (”Obras Públicas”) jetzt eine “Autovía” (Schnellstrasse), um die jetzige Durchfahrt der Dünenlandschaft vor Corralejo zu unterbinden. Die Landstrasse FV-1, die Corralejo und Puerto del Rosario verbindet und durch den Naturpark der Dünen um Corralejo führt, wird es in - geplanten - drei Jahren nicht mehr geben, lässt das
Verkehrsministerium der kanarischen Regierung verlauten. Eine Umgehungsstraße, die um die geschützte Zone herumführt, wird die Durchfahrt des Naturschutzgebietes, die zur Zeit von durchschnittlich 10.623 Fahrzeugen am Tag benutzt wird, verhindern. Diese Alternative setzt damit endlich ein Ende an eine der stärksten Bedrohungen für den Naturpark.
 Schützenswerte Dünenlandschaft bei Corralejo
Die neue Umgehungsstraße beginnt am Parque Holandés, führt dann über Lajares im Kreis La Oliva und im weiteren Verlauf nach Corralejo. Der Bau der Umgehungsstraße mit einem voraussichtlichen Fertigstellungspreis von 572.868 € soll nach Angaben aus Kreisen der Verwaltung im Jahre 2005 abgeschlossen sein. Gleichzeitig wird die derzeitige Durchgangsstraße geschlossen, bzw. auf der Hälfte der Strecke gesperrt. Nur für
Badegäste und Besucher der Dünen wird die Zufahrt möglich sein, wobei jedoch die direkte Durchfahrt von einem Ende zum anderen unterbunden wird; so sieht es der “Plan Rector del Parque Natural Dunas de Corralejo” vor.
Durch diese Maßnahme soll außerdem auch die Unfallgefahr in diesem Straßenabschnitt wesentlich verringert werden. Die derzeitige Verbindungsstraße ist die unfallträchtigste auf der Insel Fuerteventura, mit einer Schadensstatistik von 188,4 Unfällen, gerechnet auf 10 Fahrzeuge pro Kilometer.
Ein weiterer Grund für das Pro einer Verlagerung des Transitverkehrs ist der teuere Unterhalt: Diese Straße, die tagtäglich die Durchfahrt von mehr als 10.000 Fahrzeugen ertragen muss, ist aufgrund ihrer fast täglich nötigen Befreiung von
Sandverwehungen eine der kostenintensivsten auf Fuerteventura.
Kanarische Investitionen auf den Kapverdischen Inseln
Die Kammer für Industrie, Handel und Schifffahrt von Las Palmas hat die voraussichtliche Rentabilität für 40 kanarische
Unternehmungen und Unternehmen auf den Kapverdischen Inseln analysiert.
Inzwischen sind acht Projekte auf dem Weg der Verwirklichung und bis April diesen Jahres werden noch weitere folgen. Die Ernährungsindustrie, Schreinereien und Möbeltischlereien, Autovermietungen, eine große Palette von touristischen Serviceleistungen, Telekommunikation und sonstige Geschäfte bilden die großen Sparten der Unternehmen, die bereit und willens sind, sich auf den Kapverden anzusiedeln. Die Außenstelle der Kanarischen Handelskammer auf dem “benachbarten” Archipel hat seit seiner Eröffnung im Juni 2001 auch an den zehn Informationsbesuchen seitens offizieller politischer Delegationen und kanarischer Unternehmer mitgewirkt, wobei die besuchten Ziele die Inseln Santiago, La Isla de Sal, San Vicente, Boa Vista und Maio waren. Die Vertretung der kanarischen Handelskammer war und ist die Mittlerin sowohl zwischen kapverdischen und kanarischen Unternehmern als auch der öffentlichen Verwaltungen und steht bei Problemen und Fragen jederzeit zur Seite.
Heinz Kleemanns Mörder rechtskräftig verurteilt
Das Landgericht in Las Palmas erkannte den wegen Mordes angeklagten Kellner Antonio Torres Cabrera für schuldig, den Tod seines damaligen Chefs, Heinz Otto Kleemann, einen Tag nach seiner Entlassung verursacht zu haben.
In dem Mitte Februar bekannt gegebenen Urteil wird eine Gefängnisstrafe für den ehemaligen Kellner im Restaurant des Herrn Kleemann in Höhe von 121/2 Jahren verhängt - wegen “vollbrachten Totschlags”. Zudem muss er eine Entschädigung in Höhe von 180.303 € an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil liegt genau in der Mitte zwischen der Forderung des Staatsanwalts sowie der Nebenklage, welche für 15 Jahre Gefängnis plädierten, und dem Angebot der Verteidigung, welches bei 10 Jahren lag. Laut Urteilsbegründung fiel Torres am 21. Mai 1999 gegen 22.30 Uhr im Anwesen “Villa Esmeralda” an der Costa Calma über seinen Chef her, und zwar mit eindeutigen Tötungsabsichten. Er fügte ihm drei Wunden mit einem Messer zu, welches er am selben Tag gekauft hatte, und ließ ihn so, halb bewusstlos, liegen. Dem Opfer gelang es noch, ins Auto zu steigen, kam jedoch von der Straße ab, lief danach noch etwa 100 Meter bis er aufgrund des enormen Blutverlustes zusammenbrach. Im Urteil des Gerichts wurde betonte, es liege ”ein klarer Fall von Totschlag vor” und “die klare Absicht, den Tod herbeizuführen”. Auch der Ort, die Abgelegenheit der Anlage und dortselbst der Raum (das Stromgenerator-Häuschen der Anlage) wurden bewertet: “...wo im allgemeinen kein Mensch hinkommt und noch weniger zu dieser
Uhrzeit...!” Der Vorsatz wurde als gegeben angesehen, da der Angeklagte einen anderen Ort oder eine andere Tageszeit hätte wählen können, um die Differenzen mit seinem damaligen Chef zu klären...
Zusätzliche Linienbusse für Nachtschwärmer im Norden
Seit Ende Februar werden die Linienbusverbindungen Nº 3 (Puerto del Rosario - Caleta de Fuste) in beide Richtungen, und die Linie
Nº 6 (Puerto del Rosario - Corralejo), ebenfalls in beide Richtungen, mit einem erweiterten Fahrplan befahren.
Außer dem bereits vorhandenen Zeitplan werden nun, nach jahrelangen Protesten vor allem der jüngeren Bevölkerung, folgende Abfahrtszeiten zusätzlich angeboten: Linie Nº 3, ab Puerto del Rosario, von Montag bis Samstag, um 06.30 Uhr, 22.00 Uhr, 23.00 Uhr und 24.00 Uhr, ab Costa Caleta (Caleta de Fustes) sind neu dazu gekommen: 07.00 Uhr, 22.30 Uhr, 23.30 Uhr und 00.30 Uhr.
Die Linie Nº 6, mit Abfahrt in der Hauptstadt, fährt jetzt auch nachts um 23.00 Uhr und der Rückweg von Corralejo nach Puerto del Rosario kann bis 24.00h verschoben werden, ebenfalls werktäglich.
Weitere Erweiterungen werden dann im Laufe dieses Jahres folgen, da auch die Bevölkerung im südlichen Teil der Insel mit den vorhandenen Abfahrtszeiten und Verbindungen - vor allem Richtung Puerto del Rosario - nicht unbedingt zufrieden ist. Gut’ Ding braucht eben Weile!
2001 war wieder touristisches Rekordjahr
Fuerteventura bleibt weiterhin ein aufstrebendes und beliebtes Ferienreiseziel bei den ausländischen
Urlaubssuchenden.
Die Anfang Januar bekannt gegebenen Zahlen sprechen für sich selbst; im soeben abgelaufenen Jahr wurde wiederum eine neue Rekordmarke gesetzt, was die Einreise ausländischer Besucher betrifft, vorwiegend Deutscher und Engländer. Im Jahr 2001 besuchten 1.340.375 Touristen die Insel Fuerteventura, eine Zunahme von 34.501 oder auch 2,64% im Vergleich zum Jahr 2000. Laut den vorliegenden Statistiken der Unternehmervereinigung des Hotel- und Tourismusgewerbes Fuerteventura beruht diese erneute Zunahme vor allem auf der hohen Treue der traditionellen Märkte der Insel. Allerdings, die hohen Auslastungsquoten des Beherbergungssektors spiegeln sich nicht gleichzeitig in höheren Einnahmen wieder, wie es die Unternehmer vor Jahresende angenommen hatten. Laut Aussage der AEHT zeigen die Zahlen in den Verträgen mit den Reiseveranstaltern starke Abweichungen aufgrund von speziellen Angeboten wie Last-Minute, sowie die Auswirkungen anderer nicht vorhersehbare Ereignisse. Während des vergangenen Jahres wählten 690.268 Urlauber aus Deutschland als Ferienziel Fuerteventura aus, 2.818 oder 0,41% mehr als im Jahr 2000. Die größte Zunahme verzeichnet allerdings der englische Tourismus, der gleich um 8,69% gestiegen ist, womit 421.232 Briten ihren Urlaub hier buchten. Somit summiert sich die Zunahme der traditionellen Märkte auf über 9%. Eine andere beachtenswerte Zahl ist die außergewöhnlich hohe (prozentuale) Zunahme belgischer Besucher, die im Vergleich zum Jahr 2000 mit einem Anstieg von 38,81% bemerkenswert ist, was in pro-Kopf ausgedrückt die Zahl von 14.318 Urlaubern ausmacht. Auch in den Niederlanden hat Fuerteventura als Reiseziel zugelegt. Satte 20,22%, was 8.108 Urlauber mehr heißt und sich auf 48.213 Besucher aus Holland summiert. Die Zahlen verzeichnen allerdings auch einen Rückgang der Urlauber aus den nördlicheren Ländern Europas, mit einem Minus von 32,46% bei den Schweizern, 22,40% bei den Gästen aus Dänemark und auch 13% weniger Schweden buchten ihren Urlaub im letzten Jahr nach
Fuerteventura.
 Urlauber am Strand von Corralejo
Steuerfahndung auf der Suche:
Luxusautos und Immobilien mit Schwarzgeld erstanden?
Eine halbe Hundertschaft von Beamten der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) sind bereits unterwegs, um auf
Bankkonten, bei Immobilienbüros und Autohäusern fündig zu werden.
Die Agencia Tributaria hat sich vorgenommen, das schlechte Image und den schlechten Ruf der hiesigen Steuerbehörde zu beseitigen. Dafür hat man Beamte mit erweiterten Befugnissen ausgestattet, um Steuerzahler mit “erhöhtem Risiko”
(Anm.d.Red.: bei Verdachtsmomenten wg. Nichtdeklarierens und Vorbeischleusens von Geldern am Fiskus) besser kontrollieren zu können. Aus der Obersten Steuerbehörde verlautete, man werde die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, wie der spanischen Nationalbank, der Caja de España und den Inspektoren des Ministeriums für Arbeit intensivieren, da die Kontrolle über das “Weißwaschen” von Geldern auf den Inseln mit diesem verstärkten
Informationsaustausch erheblich verbessert werden könne. Die Agencia Tributaria, zur Zeit vertreten durch 50 Beamte, ist bereits bei Banken, Autohäusern und Immobilienbüros vorstellig geworden, um nicht deklariertes Kapital aufzuspüren. Der Kauf von Luxuswagen oder Immobilien habe bei den Nachforschungen erste Priorität, so lässt die Steuerbehörde verlauten, und die Banken hätten das entsprechende, konkrete Wissen über die
Geldbewegungen. Die Informationen seien äußerst nützlich bei der Aufspürung von Schwarzgeldern auf dem Archipel. Die Bankhäuser sind bereits verpflichtet worden, Informationen preiszugeben, sowohl über die Steuerabgaben, als auch auf dem Weg über eine behördliche Anfrage, in welcher im allgemeinen die letzten größeren
Kontobewegungen aufzulisten sind. Schützenhilfe wird die Agencia Tributaria zur besseren Kontrolle nicht deklarierter Gelder von Seiten der Kreisverwaltungen erhalten. Der kanarische Fiskus intensiviert sehr stark das Abgleichen und Zusammenfassen von Daten und relevanten Informationen, was letztendlich eine verbesserte Effizienz der Steuerbehörde zur Folge haben wird. Was seitens der Inspektoren besonders in Augenschein genommen wird, sind Konten von Nicht-Residenten, der Kauf von Autos der höheren Preisklasse und Luxus-Wohnungen, das Erstehen von Kunstwerken und Antiquitäten und alle
Geldbewegungen, die einen “gewissen Reichtum” beim Käufer vermuten lassen. Der Steuerbehörde auf den Kanaren kommt es sehr verdächtig vor, dass in einem Moment des Rückgangs der Wirtschaft und genau zum Zeitpunkt der Währungsumstellung die Verkäufe von Luxusgütern aller Art
— im Vergleich zu anderen Jahren — deutlich zugenommen haben. Die Agencia Tributaria ist dem Verbrechen auf der Spur: Die zunehmende Nachfrage nach Luxus, vorzugsweise Autos der gehobenen Preisklasse, Häuser und Wohnungen, zusammentreffend mit dem Zeitpunkt einer ökonomischen Talfahrt und der Einführung des Euros, hat bei der spanischen Steuerbehörde die Alarmglocken schrillen lassen. Die Steuerbeamten mit dem Auftrag, die Steuerzahlungs-Modalitäten auf den Inseln genauer zu untersuchen, werden in erster Linie den Erwerb von Luxusgütern aller Art akribisch unter die Lupe nehmen. Die Steuerbehörde, die einen konkreten “Schlachtplan” entworfen hat, um Schwarzgelder auf den Inseln aufzuspüren, hat sich ganz klar ein Ziel vorgenommen: Für dieses Steuerjahr sollen mehr als 2.000
Nachprüfungen vorgenommen werden. Die ausgesandten und hoch motivierten Funktionäre, die eine “Produktionszulage” - basierend auf der Summe der entdeckten, unversteuerten Gelder erhalten werden - haben sich die Messlatte sehr hoch gesteckt. Auf den Kanarischen Inseln will man etwa 90.000.000 € ent- und aufdecken, wobei die Suche durch die dieses Jahr erfolgte Währungsumstellung ganz erheblich erleichtert wird. Der Fiskus, der seit einigen Monaten begonnen hat, dem Steuerbetrug nachhaltig Einhalt zu gebieten, stellt eindeutig klar, dass der Kauf von Luxusgütern, ohne den Beleg einer entsprechenden Sondereinnahme oder Gehaltserhöhung beibringen zu können, sich in ein vorrangiges Ziel für die Steuerfahndung konvertieren kann.
Der Streit um die geplanten 6000 Betten in El Cotillo eskaliert
Der Streit zwischen dem Bürgermeisteramt von La Oliva und Bürgern und Umweltschützern in El Cotillo wegen des vorgesehenen Baus von sechs Hotels und einem Golfplatz spitzt sich heftig zu.
Nach einer Anzeige des Verbands für Umweltschutz “Ben Magec” wegen “ökologischer Straftatbestände” hat der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln vor einigen Monaten die von der Gemeinde La Oliva vergebenen Lizenzen für den Bau von sechs Hotels mit 6000 Betten und einem Golfplatz in El Cotillo, an der sogenannten Costa del Faro, annulliert. Die Costa del Faro befindet sich in dem Gebiet zwischen El Cotillo und Majanicho, einem kleinen und urigen Fischerdorf, in der Nähe des Leuchtturms “El Tostón”. Wegen juristischer Verfahrensfragen wurden die Lizenzen damals vom Gericht zurückgezogen. Die Baugenehmigung, die an die Firma „Oliva Oceánidas“ erteilt worden war, hätte erst von der Inselregierung abgesegnet werden müssen. Die Gemeinde La Oliva hatte anschließend gegen diesen Beschluss Klage eingereicht. Diese wurde aber vom obersten Gerichtshof der Kanaren zurückgewiesen. Es bekräftigte das Urteil der vorigen Instanz, dass bei einer solchen Entscheidung die vorherige Genehmigung der Inselregierung unabdingbar ist.
Mit diesen Urteilen zeigten sich insgesamt alle zufrieden, insbesondere die Umweltschützer und die Dorfbewohner von El Cotillo und Majanicho. Seit Anfang Februar setzten die Umweltschützer ihre Protest-Aktionen jedoch fort, denn sie sahen mit Sorge, wie sich die Bauarbeiten ohne Rücksicht auf die zurückgezogenen Lizenzen fortsetzten.
 Es wird munter weitergebaggert in El Cotillo!
Die Umweltschützer fordern den sofortigen Stillstand der Arbeiten, weil sie den Lebensraum von insgesamt mindestens sieben bedrohten Pflanzen- und Vogelsorten gefährden. Zudem befürchten sie, erneut vor einer Politik vollendeter Tatsachen zu stehen. Man befürchtet zu Recht, dass die Firma Solmiplaya durch die Fortsetzung der Bauarbeiten beabsichtigt, dieses
Naturgebiet vorsätzlich zu zerstören, damit es im Moment, in dem weitere Untersuchungen und Sachverständigengutachten im Zuge des weiteren Verfahrens anstehen, es keine Umweltwerte mehr geben wird, die beschützt werden müssten. Dadurch wäre das Projekt viel leichter durchsetzbar. Solange die Arbeiten fortgesetzt werden, wollen Umweltschützer und Bürgervertreter von El Cotillo das Kriegsbeil nicht begraben. Castro Martínez Berriel, Wortführer von Ben Magec auf Fuerteventura, macht außerdem darauf aufmerksam, dass das Eigentum dieser Grundstücke strittig ist und es sich um ein geschütztes Gebiet
Fuerteventuras und außerdem um ein geplantes Schutzgebiet der Europäischen Union handelt, das gerade zerstört wird.

Die insulare Delegation des “Weltfonds für den Umweltschutz (WWF)” hat zudem einen weiteren Schritt unternommen, indem sie einen Bericht erstellt hat, der dieses Projekt betreffende, schwerwiegende administrative
Unregelmäßigkeiten aufdeckt. Dieser Bericht wurde auch an verschiedene europäische Reiseveranstalter verschickt. Im Text dieses Berichts wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Bauprojekt zwei der repräsentativsten und außergewöhnlichsten Enklaven der natürlichen Attraktionen Fuerteventuras, nämlich die
Landschaften um El Cotillo und den Nachbarort Majanicho, unwiderruflich zerstören würde.

Solche aggressiven Eingriffe in die Umwelt gehen in die völlig entgegengesetzte Richtung zu der Entwicklung, die von der Autonomen Regierung der Kanarischen Inseln offiziell unterstützt wird, denn sie schaden der natürlichen
Umwelt, die genauso gerne wie häufig als Werbeargument für den Tourismusmarkt bemüht wird. Dieser Bericht wurde auch der Europäischen Union übergeben, da das Bauwerk nach Angaben der Umweltschützer verschiedene Richtlinien verletzt, besonders die der “geschätzten Auswirkungen”, den private und öffentliche Projekte auf die Natur haben (97/11/CE).
Die Umweltschützer bitten alle Inselbewohner um einmütige Unterstützung. Zu diesem Zweck riefen sie zu einer friedlichen Versammlung auf, und zwar am 10. Februar am Leuchtturm El Tostón, nur ein paar Meter von dem Ort entfernt, wo die Bagger weitergruben. Die Demonstration wurde von verschiedenen Vereinigungen zusammengerufen, unter ihnen die „Plataforma Ciudana Salvar El Cotillo“, “WWF/Adena”, “Coordinora Montaña Tindáya” und “Ben-Magec Ecologistas en Acción”.
 Die Fahne des WWF vor den Leuchttürmen von El Cotillo
Eine Gruppe von ca. 30 Personen, unter denen verschiedene Angestellte der Gemeinde La Oliva ausgemacht werden konnten, versuchte die einzige Zufahrtstraße zum Leuchtturm zu blockieren, indem sie sich auf den Weg setzte und
Ausweichwege mit Steinen blockierte. Sie sollen auch Steine auf vorbeifahrende Autos der Demonstranten geworfen haben. Die Polizeikräfte der Guardia Civil, die vor Ort waren, hatten nach eigenen Aussagen nichts gegen die Gegen-Demonstranten unternommen, weil die Autos am Straßenrand trotzdem vorbeifahren konnten. Laut Veranstalter haben insgesamt etwa 2000 Personen an der Demonstration teilgenommen. Umweltschützer und Bürger forderten bei dieser Gelegenheit erneut mit Vehemenz die sofortige Unterbrechung der
Bauarbeiten. Am Ort der Versammlung gab es eine kleine Bar und einen Stand mit Informationen und Plänen des Bauprojektes. Es wurden verschiedene Vorträge von Umweltschützern, von Biologen, Archäologen und anderen Experten gehalten, um die Leute anzufeuern, sich einzubeziehen und selbst zu handeln. “Adena” forderte nach den Vorfällen mit den Gegen-Demonstranten die Entlassung des “Director Insular” von Fuerteventura, Ramón Paniagua, da er zum gleichen Zeitpunkt zwei gegeneinander gerichtete Demonstrationen erlaubt hatte. Er traf keinerlei Maßnahmen, die möglichen Streitereien zwischen den zwei Manifestationen zu verhindern, und das, obwohl “Adena” ihn ausdrücklich auf mögliche
Auseinandersetzungen aufmerksam gemacht hatte. Laut “Adena” hatte die Umweltschutz-Organisation im voraus um den Schutz durch Sicherheitskräfte gebeten, um eventuelle aggressive Vorfälle zu vermeiden. Diesen Schutz hatte Paniagua ihnen aber nicht zusagen wollen.
Alarm! Der “Guirre” vom Aussterben bedroht
Vertreter der “Biologischen Umweltstation in Doñana” (ein Naturschutzgebiet auf dem spanischen Festland) statteten Ende Januar Fuerteventura einen Besuch ab. Die
Diskussionsrunde, zu der auch Beamte der Umweltschutzbehörde der Inselregierung gehörten, hatte nur ein Thema:
Die Situation der nur auf den Kanaren vorkommenden und vom Aussterben bedrohten Spezies des GUIRRE (biologischer Name “neophron percnopterus”), einer hier heimischen Gattung des
Schmutzgeiers. Tage zuvor fand man erneut ein (vermutlich) vergiftetes Exemplar, wobei man davon ausgeht, dass der Aasfresser mit Pestiziden vergiftetes Köderfleisch zu sich genommen hat, wie es vorzugsweise von den Bauern ausgelegt wird. Auf der ganzen Erde verbleiben nur etwa 120 Exemplare des Guirre, diese besondere Spezies ausschließlich auf den Kanarischen Inseln und davon der größte Teil auf Fuerteventura. Sollte diese Situation so weitergehen, ist dieser Vogel zum Aussterben verurteilt, so der gemeinsame Tenor von Repräsentanten der “Seprona”, dem Institut für
Naturwissenschaften in Puerto del Rosario, Vertretern des Cabildos und der Biowarte Doñana.

Vergiftungen wie diese sind die zweithäufigste Todesursache dieser Spezies. Experten erklärten, diese Tiere sterben, indem sie mit Pestiziden und Hybriziden vergiftete Fleischstücke verschlingen, die von den Bauern ausgelegt werden, um wildernde Hunde und andere (unerwünschte) Tiere zu vergiften. Eine äußerst bedenkliche und schon lange kritisierte Praxis. César Palacios vom Biologischen Institut Doñana fügte hinzu, dass diese Praktiken illegal seien und mit Gefängnisstrafen geahndet werden könnten. Der Leiter der Guardia Civil, Juan Francisco Barragán, erklärte ein neuartiges System zur Lokalisierung der verbleibenden Vögel, mit deren Hilfe man letztendlich auch den toten Guirre entdeckt hat: Jeder dieser Geier trägt einen Funksender mit sich, der ständig ein Signal ausstrahlt. Ein System das unter dem Begriff ‘Radio-Trekking’ bekannt ist. Damit kann zu jeder Zeit jeder Vogel für sich geortet werden. “Jenes ist der siebte Guirre, der in den letzten vier Jahren tot aufgefunden wurde,” erklärte der Vertreter des Parque de Doñana, César Palacios, “und sollte dies so weitergehen, wird es bald keine mehr geben!” Es wird geschätzt, dass auf den Kanaren noch etwa 130 Exemplare vorhanden sind, wobei das Pärchen in Lanzarote keine Anstalten macht sich fortzupflanzen. Auch aus diesen Gründen verringern sich die Chancen für ein Fortbestehen dieser Vogelart ständig.”
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